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Denkmal

Private Eigentümer übernehmen Verantwortung und sind standorttreu. Sie wollen ihren Betrieb in einem guten Zustand an die kommende Generation übergeben. Daher wirtschaften sie nachhaltig und planen langfristig. Sie engagiert sich vor Ort. Durch ihr Eigentum fühlen sie sich verpflichtet. Dieses alles fördert das Heimatgefühl, das auf Kontinuität und Verlässlichkeit statt auf Beliebigkeit baut. Daher ist der Eigentumsgedanke eng mit dem Begriff „Heimat“ verbunden.


  • Eigentumsschutz ist auch gelebter Denkmalschutz. Rund 500.000 von 750.000 Baudenkmälern in Deutschland, also gut zwei Drittel, werden von privater Hand bewahrt und gepflegt. Es sind private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, die seit Jahrhunderten wertvolle Bauten und Kulturgüter schützen und erhalten.
  • Gute Denkmalpflege entsteht durch eine regionale Zusammenarbeit, nicht aufgrund von Klagen von Verbänden, die in der Regel mit den spezifischen und örtlichen Belangen nicht vertraut sind. Ein Verbandsklagerecht im Denkmalrecht lehnen wir darum ab.
  • Private Baudenkmäler haben eine große Bedeutung für die historische und kulturelle Prägung der Gesellschaft. Sie zu erhalten liegt im Gemeinwohlinteresse. Baudenkmäler erzeugen einen stark erhöhten Erhaltungsaufwand, sind i.d.R. schwerer zu bewohnen oder zu vermieten. Die Besonderheiten des Grundstücks erschweren oft die Instandhaltung und Bewirtschaftung. Der 10-prozentige Abschlag auf die Steuermesszahl bei der neuen Grundsteuer ist daher zu begrüßen. Wegen der entfallenden Ermäßigungstatbestände in §§ 82, 87 und 88 Bewertungsgesetz (BewG) muss auf landesrechtlicher Ebene eine weitere Entlastungsmöglichkeit für die Besonderheiten der Baudenkmäler geschaf-fen werden.
  • Wegen des mehrheitlich privaten Anteils am baukulturellen Erbe muss die Interessenvertretung des privaten Denkmaleigentums sowohl auf Bundesebene (DNK) wie auch in den Ländern (Denkmalräte) verbessert werden.
  • Die seit 2007 vom Kulturstaatsministerium zur Verfügung gestellte Denkmalförderung auch kleinerer Denkmalschutzprojekte in Form von Zuschüssen (Denkmalschutz-Sonderprogramme) ist die wichtigste Säule zur Sicherung und Erhaltung privater, kirchlicher und kommunaler Baudenkmäler. Doch es fehlt an Transparenz bei der Vergabe dieser Fördermittel. Auch steht ihre Gesamthöhe in keiner Relation zur großen Anzahl der Baudenkmäler in Deutschland. 

Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum (APD)

Die Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum ist eine gemeinsame Einrichtung der Familienbetriebe Land und Forst und der Deutschen Burgenvereinigung.

Die APD ist beim Bundestag in die öffentliche Liste für Sachverständige eingeschrieben und vertritt die Interessen des privaten Denkmaleigentums bei Anhörungen zu Gesetzgebungsvorgängen zum Denkmalschutzrecht, Steuerrecht und Baurecht.

Sie hält Verbindung zu den Abgeordneten des Bundestages und der Landtage sowie zu den entsprechenden Ministerien und beobachtet Entwicklungen zu Denkmalfragen im Bereich Rat und Kommission der EU.

Die APD pflegt Verbindungen zu den Landesdenkmalämtern und arbeitet mit nationalen und internationalen Denkmalverbänden zusammen, wie z. B. dem Verein Schlösser und Gärten Deutschland e.V. und der European Historic Houses Association.

Kontakt

Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum
RAin Svenja Beckmann
Oststraße 162
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 860 – 4638
apd@fablf.de