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Eigentum

Eigentum – Verantwortung – Heimat
Private Eigentümerinnen und Eigentümer übernehmen Verantwortung und sind standorttreu. Sie wollen ihren Betrieb in einem guten Zustand an die kommende Generation übergeben. Daher wirtschaften sie nachhaltig und planen langfristig. Sie engagiert sich vor Ort. Durch ihr Eigentum fühlen sie sich verpflichtet. Dieses alles fördert das Heimatgefühl, das auf Kontinuität und Verlässlichkeit statt auf Beliebigkeit baut. Daher ist der Eigentumsgedanke eng mit dem Begriff „Heimat“ verbunden.

Eigenverantwortung und Beteiligung stärken
Wir bekennen uns zur Sozialpflicht des Eigentums. Sie ist für uns genauso bestimmend wie Eigentumsschutz und Eigentumsfreiheit. Was uns aber oft fehlt, ist die Einbindung bei der Entwicklung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen wie auch bei öffentlichen Planungsprozessen, die unser Eigentum betreffen. Eine frühzeitige Einbindung der Eigentümer fördert die Eigenverantwortung, schafft Akzeptanz, beschleunigt Prozesse und führt zu pragmatischen und praxisnahen Lösungen.

Unser Grundgesetz gewährleistet Eigentum und Erbrecht. Dies bedeutet vor allem persönliche und unternehmerische Freiheit, die wir gegen Versuche, sie einzuschränken und auszuhöhlen, verteidigen. Eigentum verpflichtet aber auch. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen - für uns täglich geübte Praxis.

Grund und Boden ist für uns kein Spekulationsobjekt, sondern unsere Lebensgrundlage. In den Bundesländern werden die Eigentumsinteressen von den Landesverbänden wahrgenommen. Am Sitz von Parlament und Regierung in Berlin vertritt unser Bundesverband unsere Interessen.

Durch eine Flut von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen werden die Rahmenbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Eigentümer immer schwieriger. Wir sehen Handlungsbedarf dort, wo der Staat Beschränkungen des Eigentums einseitig festschreibt.


Wir setzen uns ein für:

  • den Vorrang der Baulandentwicklung durch städtebauliche Verträge statt Enteignungen mit begrenzter Entschädigung
  • die zufriedenstellende Berücksichtigung der Eigentümerinteressen bei der Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen
  • die Verhinderung von Planungswertabschöpfungen
  • die Verbesserung der steuerlichen Situation beim städtebaulichen Vertrag in Abgrenzung zum gewerblichen Grundstückshandel
  • die Rückgabe des Privateigentums, das sich illegitim in Staatsbesitz befindet
  • die Interessen privater Denkmaleigentümer

Deutsche Stiftung Eigentum

Die Deutsche Stiftung Eigentum versteht sich als „Anwalt des Eigentums“. Hier können Sie sich ausführlicher über die Deutsche Stiftung Eigentum informieren: www.deutsche-stiftung-eigentum.de