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Steuerpolitik

Mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Familienbetriebe in Deutschland lehnen wir Substanzsteuern, insbesondere in Form einer Vermögenssteuer, ab.

Die Übergabe von Betrieben muss bei Fortführung des Betriebes durch die nächste Generation weiterhin von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgenommen bleiben.

Bei der Erhebung von Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer A sollte (wie bisher) die ertragsorientierte Bewertung des Grundbesitzes herangezogen werden. Gerade in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch bei jungen Unternehmen wie Start-ups, ist die Schere zwischen Ertrags- und Verkehrswert der Betriebe groß, so dass nur eine ertragsorientierte Besteuerung an der Leistungsfähigkeit der Betroffenen anknüpft.

Steuerpolitik setzt Anreize. In der Landwirtschaft setzen wir uns daher dafür ein, ähnlich wie in der Forstwirtschaft durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage ein Instrument zur unternehmerischen Selbsthilfe bei klimabedingten Schäden zu schaffen. Alternativ sollte wie in anderen EU-Staaten eine Ernteausfallversicherung geprüft werden.

Die Thesaurierungsmöglichkeit nach § 34a EStG sollte vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Sie ist derzeit nicht praxistauglich und wird von Betrieben kaum genutzt.

Ganz grundsätzlich fordern wir, Nachteile bei der Besteuerung und Bilanzierung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen zu beseitigen. So würde eine rechtsformneutrale Besteuerung den Umstand beheben, dass Gewinne bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen sofort und vollständig besteuert werden, während es bei Kapitalgesellschaften erst mit ihrer Ausschüttung zur vollständigen Besteuerung kommt. Daran ändern auch die Begünstigungen gem. § 34a EStG nichts, weil es in Jahren mit Verlusten anders als bei Kapitalgesellschaften zwangsweise zu einer Nachversteuerung kommt. Dann steigt die individuelle Gesamtsteuerbelastung auf 48% und bestraft die Personengesellschaften und Einzelunternehmen gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten. Davon bleiben Kapitalgesellschaften verschont. Zudem sollten Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Körperschaftsteuer abgeschafft werden. Derzeit werden eigentümergeführte land- und forstwirtschaftliche Betriebe anders besteuert als Betriebe der öffentlichen Hand (z.B. im Körperschaftswald), obwohl sie am selben Markt tätig sind. Maßnahmen in diesen Bereichen befördern zusätzlich die Möglichkeit, Investitionen zu tätigen und Risikovorsorge zu betreiben.

Auch werden Einkommensteuerzahlungen anders als bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer als Entnahmen behandelt und können nicht begünstigt besteuert werden.