Kurzbeschreibung
Der Bund hatte in der Vergangenheit land – und forstwirtschaftliche Flächen in große Umfang unentgeltlich m Rahmen des „Nationalen Naturerbe“ an Naturschutzorganisationen übertragen. Die Übertragung ist in vielerlei Hinsicht bedenklich: (1) fiskalisch, weil der Bund Eigentum unentgeltlich überträgt; (2) agrarstrukturell, weil teil wertvolle Flächen, die bisher land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entzogen werden und der ohnehin umkämpfte Bodenmarkt weiter angeheizt würde; (3) rechtlich, weil für eine weitere Übertragung keine beihilferechtliche Grundlage besteht, und weil die BVVG den Flächenerwerb nach Ausgleichsleistungsgesetz zunächst abschließen muss und die Ansprüche sämtlicher Berechtigter erfüllen muss, bevor ein Verkauf oder eine Übertragung an Nichtberechtige durchgeführt werden kann.
Forderung
Der Bund sollte keine weiteren öffentlichen Flächen in das „Nationale Naturerbe“ übertragen.