Bundestagswahl 2021: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Kurzbeschreibung
Die Gemeinsame Agrarpolitik GAP der EU ist ein wesentlicher Teil des Binnenmarktes und eine wichtige Grundlage für landwirtschaftliche Betriebe in Europa. Sie produzieren für den Weltmarkt und halten dabei deutlich höhere Auflagen als außereuropäische Wettbewerber ein. Sie erbringen damit gesellschaftlich eingeforderte Leistungen, haben jedoch eine schwache Stellung in der Lieferkette und kaum Einfluss auf die Preisgestaltung. Es ist daher richtig, Wettbewerbsnachteile auszugleichen und diese Leistungen angemessen zu entlohnen.
Forderungen
Der ländliche Raum braucht Unternehmer! Landwirtschaftliche Betriebe sind unumstritten das Rückgrat des ländlichen Raums; ob im Nebenerwerb oder Haupterwerb und unabhängig von ihrer Flächenausstattung oder Gesellschafter- und Eigentümerstruktur.
Die Regelung eines „echten/ aktiven Landwirts“ sollte für die EU-Mitgliedsstaaten fakultativ bleiben und in Deutschland nicht zur Anwendung kommen. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen eines Betriebes muss maßgeblich für die Förderberechtigung sein, nicht die Frage des Voll- oder Nebenerwerbs.
Die GAP muss agrarstrukturellen Besonderheiten in Deutschland gerecht werden. Die vom Agrarrat beschlossene fakultative Anwendung der Kappung und Degression durch die Mitgliedstaaten ist dafür der richtige Ansatz; die Anwendung dieser Regelung wäre für Deutschland dabei nicht sachgerecht. Es ist richtig, dass die GAP stärker auf Gemeinwohlleistungen abzielt. Diese Leistung wird dann auf jedem einzelnen Hektar erbracht und sollte daher auch entsprechend der Betriebsgröße honoriert werden.
Kleine Betriebe und die ersten Hektare müssen gefördert werden. Dies würde die Diversität landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen stärken, damit auch kleine Betriebe mit einer geringeren Flächenausstattung wettbewerbsfähig bleiben können.
Gerade leistungsfähige, großstrukturierte Betriebe mit hoher Flächenausstattung sichern Arbeitsplätze, investieren in Technologien, zahlen Steuern in der Region und vergeben Aufträge. Sie durch eine Kappung oder Degression zu schwächen, würde im Ergebnis den ländlichen Raum schwächen. Zudem steht ökologische Nachhaltigkeit nicht im Widerspruch zu Größe.
Die erste Säule muss als Stabilisator für alle Betriebe dienen: Die Direktzahlungen haben auch die Funktion, Betriebe gegenüber Wetter- und Marktrisiken zu stabilisieren. Diese Risiken treffen alle Betriebe, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch daher wären eine Kappung und Degression sachlich nicht gerechtfertigt.