Bundestagswahl 2021: Eigentum
Kurzbeschreibung
Eigentum ist die Grundlage land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Ohne Eigentumsflächen ist eine nachhaltige Bewirtschaftung kaum möglich. Ohne Eigentumsrechte ist aber auch eine nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen auf unseren Flächen nicht denkbar. Es gehört zu den substantiellen Eigentümerrechten, über die Nutzung und Verfügung des Eigentumsgegenstandes selbst zu entscheiden. Eingriffe in dieses Recht müssen die Ausnahme bleiben.
Forderung
Wir fordern ein positives Bekenntnis zum Eigentum als Rechtsinstitut und Kernelement unserer Marktwirtschaftsordnung sowie insbesondere zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum.
Erworbenes Eigentum genießt den Schutz des Grundgesetzes und des einfachen Rechts. Steuerliche Eingriffe in diese Substanz greifen das Eigentum im Kern an und gefährden die Wirtschaftlichkeit und Entwicklungsfähigkeit unserer Betriebe. Substanzsteuern und insbesondere eine Vermögenssteuer können keine politischen Gestaltungsinstrumente sein. Die Beteiligung von Staat und Gesellschaft an der betrieblichen Wertschöpfung muss sich auf die Besteuerung des Ertrages beschränken.
Der Erwerb, der Erhalt und die Weitergabe von Unternehmenseigentum, vor allem auch an Land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, dürfen nicht durch staatliche Markteingriffe gelenkt oder erschwert werden. Eine stärkere Regulierung von Anteils- oder Bodenhandel lehnen wir ab; ebenso Verschärfungen im Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht.
Die Eigentumsnutzung ist Gegenstand vielfältiger gemeinwohlorientierter Beschränkungen. Hervorzuheben sind vor allem sozial- und umweltrechtliche Einschränkungen sowie steuerliche Belastungen. Wir fordern eine Ergänzung der Gesetzgebungspraxis um einen Prüfungsschritt der Erfassung von Kumulationswirkungen sowie die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Katasters nach Schweizer Vorbild zur Erfassung der kumulativen öffentlich-rechtlichen Belastungen an Grundstücken und baulichen Anlagen.