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Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Forstpolitik darf nicht konterkariert werden

Anlässlich des EU-Agrarrats in Brüssel hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in dieser Woche betont, dass die Zuständigkeit für die Forstpolitik aufgrund des reichhaltigen Wissens und der praktischen Erfahrungen bei den Mitgliedstaaten bleiben müsse. „Wir können dem BMEL nur zustimmen: Die Mitgliedsstaaten brauchen in der Waldpolitik keine neuen Vorgaben aus Brüssel, sondern größere Spielräume, um ortsangepasste Lösungen für klimaangepasste und biodiversitätsreiche Wälder anbieten zu können. Folgerichtig wäre es dann aber, wenn Bundesminister Cem Özdemir diesen Anspruch nicht durch die Unterstützung des EU Green Deals konterkariert, sondern in Brüssel den eigenen Regelungsanspruch mit klaren Worten einfordert“, erklärt Max v. Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst.
 
Die als Teil des EU Green Deals beschlossene EU-Biodiversitätsstrategie sieht unter anderem vor, 10 Prozent der Landflächen Europas sich selbst zu überlassen und jegliche wirtschaftliche Nutzung dieser Flächen in Zukunft komplett zu untersagen. Aktuell hat die EU-Kommission mit dem Entwurf eines Nature Restoration Law auch erste gesetzgeberische Tätigkeit entfaltet, um dieses Ziel mit neuen Vorgaben an die Mitgliedsstaaten zu erreichen. „Anstatt den Mitgliedstaaten und den Waldbesitzenden vor Ort pauschale Vorgaben hinsichtlich ihrer Waldbaustrategie zu machen, sollten viel eher Anreize für eine aktive Waldbewirtschaftung gesetzt werden. Denn ein Wald, der aktiv bewirtschaftet wird, bindet nachweißlich mehr CO? als ein Wald, der nicht bewirtschaftet wird.“