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Familienbetriebe Land und Forst fordern: Novellierung des Waldgesetzes muss individuelle und regionale Unterschiede im Wald berücksichtigen

Berlin, 21.03.2023. Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, zur Waldzustandserhebung: „Der Waldumbau hat höchste Priorität. Um ihn stemmen zu können, brauchen wir eine Perspektive für die Produktion und Nutzung des Rohstoffs Holz. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes muss dafür die Voraussetzungen schaffen. Immer neue Zielvorgaben sind kontraproduktiv, viel wichtiger sind standortbezogene individuelle Lösungsansätze, die die regionalen Unterschiede im Wald berücksichtigen.“

Die Ergebnisse der Waldzustandserhebung zeigen die Notwendigkeit des Waldumbaus. Nach Meinung der Familienbetriebe brauchen die Waldeigentümer brauchen drei Dinge: Erstens eine Perspektive für die Produktion und Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz, um aus eigener betrieblicher Autonomie die notwendigen finanziellen Anstrengungen leisten zu können. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes muss dafür die Voraussetzungen schaffen, auch durch eine Verbindung zu den nachgelagerten Holzverwertungswegen speziell für Laubhölzer. Zweitens: Freiheit in der standortgerechten Bewirtschaftung statt einheitlicher Vorgaben. Hier muss die Novellierung des Bundeswaldgesetzes Zurückhaltung in der Einführung neuer Zielvorgaben zeigen. Drittens: In Ergänzung dazu finanzielle Anreize, um bedarfsspezifisch die Betriebe bei den hohen Kosten für die Klima- und Biodiversitätsleistungen des Waldes zu unterstützen. Darum ist es wichtig, dass weiterhin das BMEL als zuständiges Forstministerium die GAK-Mittel für den Wald allein verwaltet und die Forstbetriebe in ihrer wichtigen Verantwortung für die Wiederaufforstung und den Waldumbau begleitet.