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Vermögensteuer enteignet Land- und Forstwirte

  • Repräsentative Studie der Uni Göttingen¹ zeigt langfristige Benachteiligung für Land- und Forstwirtschaft
  • Große Verlierer: Ein Prozent Vermögensteuer mindert Nettoeinkommen um bis zu 54 Prozent
  • Vermögensteuer für naturnah arbeitende Familienbetriebe ein Risikogeschäft

Eine Vermögensteuer stellt für die Land- und Forstwirte eine ungemein hohe Belastung dar: Wald- und Ackerflächen bilden das Vermögen und sind gleichzeitig die Erwerbsgrundlage der Betriebe, die häufig in Familienbesitz sind. Ein Vermögensteuersatz von einem Prozent bedeutet für forstwirtschaftliche Betriebe konkret 14 bis 29 Prozent weniger Nettoeinkommen – bei landwirtschaftlichen Betrieben mindert sich dieses sogar um mindestens 29 bis hin zu 54 Prozent.² Dies zeigt eine repräsentative Studie¹ der Georg-August-Universität Göttingen und der BB Göttingen GmbH im Auftrag der Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FABLF). Von einer Vermögensteuer betroffen sind nach Schätzungen der FABLF rund 75 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe sowie 40 Prozent der privaten Waldfläche in Deutschland.

Vermögensteuer entzieht Lebensgrundlagen

Eine zentrale Botschaft der Studie: Die Vermögensteuer erhöht das unternehmerische Risiko für die betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Eine Vermögensbesteuerung schmälert den bereits versteuerten Gewinn, mindert die Eigenkapitalbasis und kann in die Substanz von Betrieben eingreifen. Denn sie fällt unabhängig davon an, ob aus dem Vermögen, also den Acker- und Forstflächen, ein Ertrag entsteht.

Prof. Dr. Bernhard Möhring, Leiter Abteilung für Forstökonomie der Georg-August-Universität Göttingen, sagt: „Die Vermögensteuer ist zwar eine Personensteuer, jedoch aus betrieblichen Gewinnen zu tragen: Damit wirkt sich die Vermögensteuer – insbesondere in Kombination mit der Einkommensteuer – unmittelbar auf die Nettoeinkommen der Land- und Forstwirte aus.“

„Die Vermögensteuer trifft die Land- und Forstwirte ungeheuer hart, denn sie wird radikal zu einer sukzessiven Destabilisierung und Verkleinerung der Betriebe führen. Überspitzt gesagt, haben wir es bei der Vermögensteuer in unserer Branche mit einer schleichenden Enteignung zu tun“, so Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.

„Die Betriebe müssen mittlerweile vermehrt schlechte oder ausbleibende Ernten durch extreme Trockenheit, Starkregen oder Hagel aus eigener Kraft kompensieren. Viele unserer Mitgliedsbetriebe – vor allem im Forstbereich – haben in Folge der Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre bereits einen Großteil ihrer Substanz und damit ihrer Ertragskraft verloren. Vor diesem Hintergrund trifft die Vermögensteuer die Land- und Forstwirte ungeheuer hart, denn sie wird radikal zu einer sukzessiven Destabilisierung und Verkleinerung der Betriebe führen. Überspitzt gesagt, haben wir es bei der Vermögensteuer in unserer Branche mit einer schleichenden Enteignung zu tun“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorstandsvorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.

Ein Risikogeschäft für Land- und Forstwirte

Die Vermögensteuer bedeutet ein zusätzliches kaum kalkulierbares Politikrisiko für die Land- und Forstwirtschaft. Wie kaum eine andere Berufsgruppe wird die Ausgangssituation für Land- und Forstwirte bereits sehr stark von politischen Entscheidungen und damit einhergehenden Veränderungen beeinflusst – beispielsweise durch erhöhte Natur- und Klimaschutzanforderungen.
 
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¹ Expertise: Betriebswirtschaftliche Aspekte einer Wiedereinführung der Vermögensteuer im Bereich Land- und Forstwirtschaft auf der Basis der Grundbesitzwerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, 30. Juli 2021, erstellt durch die BB Göttingen GmbH und die Georg-August-Universität Göttingen, Abteilung für Forstökonomie, im Auftrag der Familienbetriebe Land und Forst e.V. (fablf.de).

(Studie als PDF-Dokument zum Download)

² Die Expertise weist diese Werte anhand von beispielhaften und repräsentativen Modellkalkulationen für zugrunde liegende Zeiträume von fünf bis zehn Jahren zwischen 2010 und 2019 aus. Grundlage sind die im Parteiprogram der SPD genannten Rahmenbedingungen: ein Prozent Steuersatz auf die Bedarfswerte gemäß Erbschaftsteuer.