Vergünstigter Steuersatz aus außerordentlicher Holznutzung
Gemeinsam mit der AGDW haben wir an den Bundesfinanzminister Scholz und die Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner geschrieben, um zu erreichen, dass auch für das Steuerjahr 2019 die Steuervergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen gem. § 34 EStG ermöglicht wird. Hier finden Sie unser Schreiben sowie die – leider ernüchternde – Antwort von Frau Klöckner. Wir werden das Thema weiterverfolgen und halten Sie über unsere Kanäle informiert.
Schreiben an das BMEL zur Billigkeitsregel