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Umsetzung Insektenschutzprogramm

Zur Umsetzung des Insektenschutzprogramms der Bundesregierung hat das BMU den ‚Entwurf für ein Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland‘ erarbeitet. Dieser befindet sich – auf Veranlassung des verfahrensbeteiligten Bundeslandwirtschaftsministeriums - aktuell in der Verbändeanhörung. Wir begrüßen grundsätzlich die Anstrengungen für einen besseren Schutz der Insekten in Deutschland. In unserer schriftlichen Stellungnahme haben wir aber auch die Enttäuschung zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber den Ansatz eines vergütungs- und entschädigungsfreien Ordnungsrechts fortsetzt, einseitig landwirtschaftliche Wirkungspfade in den Blick nimmt und die Auseinandersetzung mit bestehendem Landesrecht vermeidet. Wir fordern eine bessere Integration des Insektenschutzes in den bestehenden Rechtsrahmen (GAP, Landesrecht) und wirkungspfadübergreifende Lösungsansätze.

Unsere schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.