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Sonder-AMK zur GAP: Kompromiss zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland

Nach einer 33-stündigen Agrarministerkonferenz (AMK) am 26. März in Berlin haben sich die Agrarminister der Länder im dritten Anlauf einstimmig auf einen Kompromiss zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland geeinigt. Als Gast nahm Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beratend an der Konferenz teil. Der in der AMK gefasste Beschluss sieht vor, dass 60% der GAP direkt einkommenswirksam sind, 40% entfallen zunächst auf Öko-Regelungen und Umschichtung von der ersten in die zweite Säule. Durch eine höhere stufenweise Umschichtung ab 2023 der Direktzahlungen von der ersten in die zweite Säule, soll es zu einer erheblichen Kürzung der Basisprämie kommen. Allerdings können die Landwirte durch die Öko-Regelungen in der 1. Säule und die Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule mehr Geld dazu verdienen. Nach dem Willen der AMK wird es keine Kappung oder Degression, also keine Hektar-Obergrenze bei den Direktzahlungsmitteln geben. Die Mittelvergabe soll auch nicht an den „echten Landwirt“ gebunden sein, so dass auch Nebenerwerbsbetriebe förderberechtigt sind. Beides sind gute Nachrichten – die Familienbetriebe Land und Forst haben sich dafür stets stark gemacht. Auch verbundene Unternehmen sollen nach dem Beschluss der AMK nicht zusammen veranlagt werden.

Die wichtigsten Vereinbarungen finden Sie im Folgenden:

  • 25 Prozent der Mittel für Öko-Regelungen (sogenannte Eco-Schemes) vorgesehen – deren genaue Ausgestaltung soll in einem späteren Treffen festgelegt werden. Derzeit sind Maßnahmen wie z.B. Blühflächen und –streifen, Agroforstsysteme, Altgrasstreifen, extensives Dauergrünland oder Brachflächen dafür vorgesehen
  • Umschichtung von der ersten in die zweite Säule soll stufenweise von 10 auf 15 Prozent bis Ende der Förderperiode ansteigen: 2023 (10 Prozent), 2024 (11 Prozent), 2025 (12,5 Prozent) und 2026 (15 Prozent). Das Mindestbudget für Öko-Leistungen soll durch diese Regelung bis 2026 auf 40 Prozent steigen.
  • Keine Kappung und Degression der Direktzahlungen
  • Gestaffelte Umverteilung von 12 Prozent der Mittel für die Direktzahlungen auf die ersten 60 Hektare
  • Keine gemeinsame Veranlagung verbundener Unternehmen
  • System der Zahlungsansprüche wird abgeschafft
  • Keine Anwendung des Kriteriums des „aktiven Landwirts"
  • Junglandwirteförderung von 70 Euro pro Hektar für die ersten 120 Hektare
  • Gekoppelte Weidetierprämie

Wie geht es nun weiter? Nach dem Entschluss der AMK erwarten die Länder nun, dass die Bundesregierung die beschlossene Position in den Gesetzesvorschlägen zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland berücksichtigt. Anfang März hatte das BMEL Referentenentwürfe zu den drei Gesetzen im Rahmen der GAP zur Verbändebeteiligung verschickt (die Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst zum GAP-Direktzahlungen-Gesetz können Sie hier nachlesen).

Die Gesetzesentwürfe werden aller Voraussicht nach Ostern – nach der Ressortabstimmung zwischen BMEL und Bundesumweltministerium – dem Bundeskabinett vorgelegt, damit die Gesetzesentwürfe noch vor der Sommerpause und der im September anstehenden Bundestagswahl beschlossen werden. Der Blick richtet sich verstärkt auch nach Brüssel und auf den dort stattfindenden Trilog zur GAP (die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Agrarrat) – hier wird eine zügige Einigung, allerdings nicht vor Mai, erwartet. Die EU-Verordnungen sind weisend für die Ausgestaltung in Deutschland.