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Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Eigentümern

Am 22. September fand ein Online-Seminar der Deutschen Stiftung Denkmalschutz statt, in dem über die Möglichkeiten von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden informiert wurde. Die Svenja Beckmann, die Geschäftsführerin der Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen hat daran teilgenommen und hat für uns die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

Anhand zahlreicher Beispiele wurde dargestellt, wie PV-Anlagen mit dem Denkmal, insbesondere dem denkmalpflegerischen Mehrwert vereinbar sein können. Neben dem Denkmal an sich ist auch sein Erscheinungsbild im Ensemble und im Stadtbild ausschlaggebend. Lösungen fanden sich oft, wenn die PV-Anlagen an nicht einsehbaren Stellen oder auf Nebengebäuden montiert wurden. Zudem wurde auf ein Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums verwiesen, das klarstellte, dass bei einer Schutzgüterabwägung das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren Energien berücksichtigt werden müsse, dem stünden aber weiterhin die öffentlichen Belange gegenüber. Da es sich beim Denkmalschutz um ein Schutzgut mit verfassungsrechtlichem Rang handelt, ist dieses den Erneuerbaren Energien in der Gewichtung gleichgestellt. Es bedarf also weiterhin einer Interessenabwägung und einer Entscheidung im Einzelfall.

Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hat eine Broschüre „Denkmalschutz ist Klimaschutz“ herausgebracht, in der Vorschläge für eine zukunftsorientierte Nutzung von Denkmälern gegeben werden. Dort führen sie zum Thema Energiewende in etwa wie folgt aus:

Energiewende und Kulturerbeschutz müssen gleichermaßen ermöglicht werden. Dafür benötigen die Denkmalfachbehörden Mittel für proaktive, flächendeckende Wind- und Solarkataster und eine übergeordnete Projektkoordination. Nur so kann die Abstimmung zwischen allen öffentlichen Belangen zügig und verantwortungsvoll erfolgen. Es müssen gezielt Best-Practice-Beispiele gefördert werden, die zeigen, wie Klimaschutz- und Denkmalanforderungen vereinbar sind. Für einen effektiven Klimaschutz müssen Förderprogramme zum Klimaschutz und zum Denkmal-
schutz ressortübergreifend miteinander verknüpft werden.

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