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Land- und Forstwirtschaft fordern: Eigentümer in Gleissicherung einbeziehen, Indienststellung von Grundstücken wiederkehrend vergüten

Das Bundesverkehrsministerium verfolgt einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Gleissicherungsmaßnahmen vor Baumwürfen. Demnach sollen Eisenbahnbetreiberkünftig nach eigenem Ermessen auf fremdem Gleisbegleitland Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen dürfen. Da das Gesetz ausdrücklich die bloße Baumhöhe als Gefahrenmerkmal nennt, drohen Kahlschläge von jeweils bis 35 Meter Tiefe entlang von Bahntrassen, bei 100 Metern Gleislänge bis zu 0,7 ha. Betroffene Eigentümer sollen nur Aufwendungs- und Schadensersatz für konkrete Bestandsverluste erhalten, nicht aber eine Vergütung oder Entschädigung für die dauerhafte Indienststellung ihrer Flächen.

„Dieser Entwurf enteignet die Waldeigentümer, sie wären den Entscheidungen der Eisenbahnbetreiberschutzlos ausgeliefert“, kritisiert Hans-Georg v. der Marwitz, Präsident der AGDW-Die Waldeigentümer. „Es liegt auf der Hand, dass die Eisenbahnbetreiber schon zur eigenen rechtlichen Absicherung möglichst breite Streifen entlang der Gleise freischlagen werden. Das geschieht auf dem Rücken und auf Kosten der betroffenen Land-und Forstunternehmen, deren Land dauerhaft entwertet wird.“

„Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums, Eisenbahnbetreiber zu ermächtigen, vergütungsfrei fremde Gleisbegleitgrundstücke für Zwecke der Verkehrssicherung zu nutzen, gehen in eine ordnungs-und wirtschaftspolitisch falsche Richtung“, erklärt der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Max v. Elverfeldt. „Wenn private Eisenbahnunternehmen auf fremdem Gleisbegleitland Maßnahmen zum Schutz vor Baumstürzen verwirklichen wollen und dabei ein fremdes Grundstück dauerhaft für eigene Zwecke in Dienst nehmen, dann geht das nur gegen eine marktübliche wiederkehrende Vergütung oder eine Teilverkehrswertentschädigung“, stellt Elverfeldt klar.

Zur Verbändeanhörung hatte das Bundesverkehrsministerium unter dem Datum des 17.06.2019 über 60 Unternehmen und Verbände der Verkehrswirtschaft eingeladen. Es war kein einziger Verband der Land-und Forstwirtschaft angeschrieben worden. Die Familienbetriebe Land und Forst und die AGDW-Die Waldeigentümer fordern darum die sofortige Einbeziehung aller land-und forstwirtschaftlichen Verbände in das weitere Verfahren.