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Klimaschutzgesetz gefährdet Klimaschutzziele

Foto: Michael Krahn

Anlässlich des heute (24. Juni 2021) im Bundestag zur Abstimmung stehenden Klimaschutzgesetzes erklärt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst: „Mit dem vorliegenden Klimaschutzgesetz können wir unsere ambitionierten Klimaschutzziele nicht erreichen. Es ist zu befürchten, dass als Folge des Gesetzes große Teile der Wälder stillgelegt werden müssen. Eine Einschränkung der Waldwirtschaft würde aber nicht nur den klimastabilen Waldumbau unmöglich machen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Klimaziele in anderen Sektoren, bspw. im Gebäude- und Industriesektor, haben.“

In einer aktuellen Stellungnahme hat der wissenschaftliche Beirat Waldpolitik, ein Gremium aus 15 Forschenden, das die Bundesregierung in Fragen zum Wald berät, diese Sorge bestätigt. Laut ihnen könnte das Klimaschutzgesetz die Anpassung der Wälder an den Klimawandel behindern, den Wald störungsanfälliger machen und die Klimaschutzziele durch Verlagerungseffekte konterkarieren. Elverfeldt betont daher: „Eine dauerhafte, nachhaltige CO2-Reduktion ist nur durch eine aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung gewährleistet, die zudem eine entsprechende Honorierung für ihre Klimaschutzleistung verdient. Hier muss die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl dringend nachbessern!“

Bei der Klimabilanzierung für den Wald liegt der Fokus aktuell allein auf dem Waldspeicher. Die Holznutzung und deren Substitutionseffekte, also der Ersatz klimaschädlicher Materialien und Rohstoffe durch den klimafreundlichen, nachwachsenden Rohstoff Holz, werden dem Sektor hingegen nicht zugerechnet. In dieser Logik wird aber jede Baumentnahme im Wald bilanziell zu einer Emission – selbst wenn sie getätigt wird, um einen klimastabilen Waldumbau zu betreiben bzw. den wichtigen nachwachsenden Rohstoff Holz zu nutzen. „Die aktuelle Ausgestaltung ist völlig kontraproduktiv. Das Klimaschutzgesetz darf nicht nur die natürliche CO2-Senkenwirkung der Wälder in den Fokus nehmen, sondern muss auch den Holzproduktespeicher und die sektorübergreifenden Substitutionsleistungen in die Gesamtbetrachtung miteinbeziehen. Auch der Bundesrat hat sich bereits dafür ausgesprochen, bei der Ausgestaltung der Maßnahmen für den LULUCF-Sektor die nachhaltige Waldwirtschaft und die dazu erforderliche regelmäßige Pflege der Waldbestände in die Betrachtungen mit einzubeziehen“, so Elverfeldt.