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Karlsruhe stärkt Eigentümerrechte und Klimaschutz durch Windkraft im Wald

„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Windkraft im Wald. Jetzt müssen alle Regelungen in Bund und Ländern auf den Prüfstand, die gegenwärtig den Ausbau der Windkraft im Wald verbieten. Denn der Wald kann nicht nur als Kohlenstoffspeicher und Holzproduzent, sondern auch als Produzent Erneuerbarer Energien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, kommentiert Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, den am Mittwoch (09.11.2022) bekanntgewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Karlsruher Gericht hatte entschieden, dass eine thüringische Landesregierung, die pauschal die Nutzung von Windkraft im Wald verbietet, gegen das Grundgesetz verstößt.
 
Zudem sieht Elverfeldt durch das Urteil Eigentümerrechte grundsätzlich gestärkt: „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass jeder Eingriff in das Eigentum der Rechtfertigung bedarf. Grundsätzlich steht dem Eigentümer frei, wozu er sein Eigentum einsetzt. Diese Aussage ist gut und richtig.“ Damit sieht Elverfeldt in dem Urteil eine Warnung an den Gesetzgeber, auch in anderen Bereichen der Umweltgesetzgebung den Eigentumsschutz zu achten: „Auch der EU Green Deal greift rücksichtslos in die Rechte der Eigentümer und Bewirtschafter ein. Dabei kennt die EU-Grundrechtecharta ein eigenes Eigentumsgrundrecht wie das Grundgesetz. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Erinnerung an die Bundesregierung, europäische Rechtsetzung kritisch zu begleiten, das Eigentumsrecht zu stärken und auf Kompetenzgrenzen hinzuweisen."