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Forstschädenausgleichsgesetz aktiviert

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der Aktivierung des Forstschädenausgleichsgesetzes zugestimmt. Damit gilt für das Forstwirtschaftsjahr 2021 eine Einschlagsbeschränkung für die Fichte von 85 Prozent gemessen am durchschnittliche Einschlag der Jahre 2013 bis 2017.

Den Beschuss können Sie hier nachlesen.

Eine Analyse zu den steuerlichen Auswirkungen finden Sie hier.