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Forstschäden-Ausgleichsgesetz: Bundesrat für befristete Anwendung

Der Bundesrat hat Ende November einer Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes zugestimmt. Die Aktivierung bedarf noch der Zustimmung der Bundesregierung. Kernpunkte sind folgende:

  • Beschränkung auf das Forstwirtschaftsjahr 2021
  • Beschränkung auf die Fichte
  • Begrenzung auf 85 Prozent des regulären Holzeinschlags
  • „Als Nebenfolge kann mit der Begrenzung außerdem eine steuerliche Erleichterung für alle Waldbesitzer geschaffen werden, die von Kalamitätsnutzungen betroffen sind.“

Die Steuerberatungsgesellschaft Crowe Kleeberg hat die steuerlichen Auswirkungen einer Einschlagsbeschränkung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz kurz für Sie aufbereitet. Hier können Sie es nachlesen.