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Familienbetriebe Land und Forst fordern Nachjustierung beim Klimaschutzgesetz

Forst- und Holzwirtschaft diskutieren mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses, Alois Gerig (CDU), über das Klimaschutzgesetz. (Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer Deutscher Holzwirtschaftsrat; Lukas Freise, Deutscher Holzwirtschaftsrat; Franz Thoma, Geschäftsführer Deutscher Forstwirtschaftsrat; Alois Gerig, Mdb; Fabian Wendenburg, Geschäftsführer Familienbetriebe Land und Forst; Dr. Irene Seling, Geschäführerin AGDW – Die Waldeigentümer), Foto: Deutscher Holzwirtschaftsrat

„Klimaschutz geht nur mit nachhaltiger Forstwirtschaft, nicht mit Nutzungsverboten“

Anlässlich der ersten Lesung zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst: „Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf können die Klimaziele im Wald nur durch Nutzungsverbote erreicht werden. Das widerspricht jedoch dem Ansatz eines ganzheitlichen Klimaschutzes. Der Bundestag muss daher jetzt dringend nachjustieren!

Hintergrund ist, dass bei der Klimabilanzierung für den Wald der Fokus auf dem Waldspeicher, d.h. auf der Biomasse im Wald liegt. Die Holznutzung und deren Substitutionseffekte, also der Ersatz klimaschädlicher Materialien und Rohstoffe durch den klimafreundlichen, nachwachsenden Rohstoff Holz, werden dem Sektor hingegen nicht zugerechnet. „In dieser Logik wird jede Baumentnahme im Wald bilanziell zu einer Emission – selbst wenn sie getätigt wird, um einen klimastabilen Waldumbau zu betreiben oder den wichtigen nachwachsenden Rohstoff Holz zu produzieren. Das wäre ja völlig kontraproduktiv. Wir müssen aus Klimaschutzgründen doch gerade mehr Holz als Material zum Einsatz bringen“, so Elverfeldt.

„Das Klimaschutzgesetz darf nicht nur die natürliche CO2-Senkenwirkung der Wälder in den Fokus nehmen, sondern muss auch den Holzproduktespeicher und die sektorübergreifenden Substitutionsleistungen in die Gesamtbetrachtung miteinbeziehen.“ Elverfeldt verweist auf die Stellungnahme des Bundesrates, der sich dafür ausspricht, bei der Ausgestaltung der Maßnahmen für den LULUCF-Sektor die nachhaltige Waldwirtschaft und die dazu erforderliche regelmäßige Pflege der Waldbestände in die Betrachtungen mit einzubeziehen.

„Eine Einschränkung der Waldwirtschaft würde nicht nur den klimastabilen Waldumbau unmöglich machen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Klimaziele in anderen Sektoren, bspw. im Gebäude- und Industriesektor, haben. Eine dauerhafte, nachhaltige CO2-Reduktion ist nur durch eine aktive, nachhaltige Waldbewirtschaftung gewährleistet, die zudem eine entsprechende Honorierung verdient. Aus unserer Sicht darf es keine fiskalischen Anreize für eine dauerhafte Waldstilllegung geben“, so Elverfeldt.