Skip to main content

Evaluationsbericht zum Kulturgutschutzgesetz

Am 19.05.2022 wurde dem Bundestag der Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt. Das Kulturgutschutzgesetz schützt unter anderem Kulturgut, das in Deutschland wegen seiner herausragenden Bedeutung für die kulturelle Identität des Landes besonders wichtig ist ("national wertvolles Kulturgut"). Das Gesetz beinhaltet Regelungen aus den Bereichen des Abwanderungsschutzes, der Einfuhrkontrolle, des Handels sowie der Rückgabe von Kulturgut. So lange das Kulturgut also an einem Platz – im Zweifel beim Eigentümer – verbleibt, findet das Kulturgutschutzgesetz keine Anwendung.

Der Bericht erfasst sämtliche Regelungsbereiche des vor 5 Jahren in Kraft getretenen Gesetzes und umfasst 149 Seiten. Für den Evaluationsbericht wurden die Adressaten des Gesetzes aus den Bereichen Wirtschaft, Bürger – hier Sammler – und Verwaltung befragt. Die Befragung hat ergeben, dass sich die gesetzlichen Regelungen in den ersten fünf Jahren weitestgehend bewährt haben und es keiner Generalrevision des Gesetzes bedarf, gleichwohl bestehe in einzelnen Bereichen Anlass zur Optimierung. Es habe sich gezeigt, dass die regulierenden Vorschriften für den Handel die Attraktivität Deutschlands als Handelsstandort nicht geschmälert haben. Die Verfahren zu Aus- und Einfuhrgenehmigungen wurden als zufriedenstellend bewertet, wenn gleich in Einzelfragen Präzisierungs-wünsche bestünden.

Weitere Details finden Sie im Evaluationsbericht selbst.