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„Etikettenschwindel statt Klimaschutz“

Die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren das vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium vorgelegte Konzept für eine Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement scharf: „Dieser Vorschlag geht an unserer Forderung nach einer leistungsbezogenen Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes vollkommen vorbei. Er dient weder dem Klimaschutz noch dem Wald. Ein wirklich zukunftsgerichteter Waldbau braucht nachhaltige Forstwirtschaft, keine Stilllegungen,“ erklärt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Auf nicht-bewirtschafteten Flächen ist weder der notwendige Waldumbau noch die Produktion des nachwachsenden Rohstoffs Holz möglich. Durch die Verrottung im Wald wird vielmehr CO2 freigesetzt, anstatt es in Holzprodukten zu binden und mit Holz andere, klimaschädliche Materialien zu ersetzen. Das ist alles andere als nachhaltiger Klimaschutz.“
 
Auch andere Elemente des Förderprogramms würden zur Zielerreichung nicht beitragen: „Der Fokus auf standortheimische Baumarten wird den Erfordernissen auf vielen Betrieben nicht gerecht. Gerade im Klimawandel müssen wir neue Wege gehen und die Widerstandsfähigkeit unserer Wälder erhöhen. Dazu gehören möglichst viele klimaresiliente Baumarten auf der Fläche, keine Verengung der Baumartenwahl.“ Elverfeldt kritisiert weiterhin die Forderung nach mehr Totholz im Wald. Denn gerade in trockenen Wäldern erhöhe Totholz die Brandgefahr.
 
Elverfeldt erläutert zudem den großen Investitionsbedarf im Wald: „Es muss schnell Geld auf die Fläche kommen – das haben wir immer betont. Vielen Betrieben steht das Wasser bis zum Hals. Es ist daher nachvollziehbar, wenn sie mit Blick auf ihre individuelle Situation dieses neue Förderinstrument nutzen.“ Dazu müsse zunächst zwingend die Finanzierung über die ganze Laufzeit garantiert werden. „Für den deutschen Wald brauchen wir ganzheitliche Maßnahmen, die wirklich klimawirksam sind. Die Politik muss daher dringend nacharbeiten.“ Dazu gehöre unter anderem ein Rahmenwerk, mit dem die Klimaschutzfunktion der Wälder wirklich honoriert wird. "Private Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger wollen etwas für Klimaschutz in deutschen Wäldern tun. Dafür brauchen wir endlich einen ordnungspolitischen Rahmen, der staatliche und private Zahlungen rechtssicher ermöglicht.“ Die Arbeiten daran sollten noch dieses Jahr beginnen.


Hintergrundinformationen zum Konzept

Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät Anfang Juli über das Konzept zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“. Das Programm soll bereits 2022 umgesetzt werden und ist bis 2025 mit 200 Mio. Euro und 2026 mit 100 Mio. Euro pro Jahr hinterlegt. Die Auszahlung ist an Kritieren gebunden, deren Einhaltung durch PEFC oder FSC, z.B. über den geplanten PEFC Klimastandard als neues Segment, überprüft werden sollen.
Waldbesitzende müsse  sich selbst verpflichten, die geforderten Kriterien der Waldnutzung über zehn Jahre nachweislich einzuhalten. Die Forderung nach einer Stilllegungen (s.u.) würde die Waldbesitzenden sogar 20 Jahre binden.

Der Vorschlag sieht eine einseitige Ausstiegsklausel vor: „Sollten für die Zeit ab dem Jahr 2027 keine weiteren Haushaltsmittel für diese Maßnahme bereitgestellt werden, wären die Waldbesitzenden vorzeitig aus ihrer Selbstverpflichtung zu entlassen.“

Die Kriterien im komprimierten Überblick:

  • Vorausverjüngung durch Voranbau bzw. Naturverjüngung
  • Vorrang der natürlichen Verjüngung, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.
  • Bei künstlicher Verjüngung Einhaltung der Anbauempfehlungen der Länder (…), „dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.“
  • Zulassen von Sukzessionsstadien und Vorwäldern bei kleinflächigen Störungen.
  • Erhalt oder Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität
  • Verzicht auf Kahlschläge. Sanitärhiebe bei Kalamitäten sind möglich.
  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend
  • Kennzeichnung und Erhalt von mindestens 5 Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro ha. Diese können entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.
  • Rückegassenabstände bei Neuanlage ? 30 m, bei verdichtungsempfindlichen Böden ? 40  Meter.
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, Ausnahme: Polterbehandlungen bei schwerwiegender Gefährdung.
  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung
  • Natürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der Waldfläche als Pflichtkriterium, wenn die Waldfläche 100 ha überschreitet. Die auszuweisende Fläche ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Für diese Stilllegungen ist eine zusätzliche Förderung vorgesehen.