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Eisenbahnrecht: Land- und Forstwirtschaft fordern mehr Verantwortung für Verkehrssicherung durch Trassenbetreiber

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dieser Tage einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich (Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz) vorgelegt. Auch die Verkehrssicherungspflicht an Bahntrassen wird hier neu geregelt. Daher haben die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW – Die Waldeigentümer anlässlich der Verbändeanhörung Stellung bezogen. Aus ihrer Sicht müsse sich der Trassenbetreiber künftig mehr an der Verantwortung und an den Kosten der Verkehrssicherung beteiligen.

Die beiden Vorsitzenden Max von Elverfeldt und Hans-Georg von der Marwitz betonten die Notwendigkeit einer Neuausrichtung des Verkehrssicherungsrechts an die Infrastrukturanlagen: „Zurzeit haben wir unterschiedliche Verkehrssicherungsregeln an Bundes- und Landesstraßen, an Gleisen und Energieleitungen. Es ist Zeit für einheitliche Regelungen zur Verbesserung der Rechtssicherheit für Waldeigentümer und Trassenbetreiber.“ Darüber hinaus fordern sie, dass es eine Verschiebung der Verkehrssicherungspflichten hin zu den Trägern von Infrastruktureinrichtungen geben muss. „Wer den wirtschaftlichen Nutzen aus einer Trasse zieht, der muss sich auch stärker an den Kosten für deren Sicherung beteiligen“, so die beiden Vorsitzenden. Gleichwohl begrüßen sie den Entwurf, der erste Schritte in Richtung einer transparenten Pflichtenverteilung gehe.

Aufgrund der schweren Schäden in den Wäldern ergeben sich für die Waldeigentümer steigende Kosten für Maßnahmen rund um die Verkehrssicherung an den Bahntrassen, betonten sie. „Vor diesem Hintergrund ist es positiv, dass das Bundesverkehrsministerium eine Regelung vorschlägt, die dem Trassenbetreiber den Schwerpunkt der Kontrollpflichten auf dem umliegenden Land zuschreibt.“ Für eine praxistaugliche Lösung müsse der Gesetzentwurf aber noch dahin nachgebessert werden, dass der Trassenbetreiber mit diesen Kontrollen auch die abschließende rechtliche Verantwortung übernimmt, etwa wenn Gefahren übersehen werden. 

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst vom 13. November 2020