Düngeverordnung in Kraft getreten
Die Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Seit der Verabschiedung der Verordnung Ende März im Bundesrat wurden vom BMEL die 10.000 Einwendungen von Verbänden und Landwirten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur strategischen Umweltprüfung kategorisiert und ausgewertet. Ein Bericht zu den Einwendungen und zu deren Bewertung wird noch veröffentlicht. Mit Ausnahme der zusätzlichen Auflagen in den nitratsensiblen Gebieten gelten die neuen Regelungen unmittelbar, wie z. B. die neue Pflicht zur Dokumentation der tatsächlichen Düngung innerhalb von 2 Tagen.