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Corona-Paket

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute darüber informiert, dass die flächenwirksame Prämie von 100 Euro/ Hektar aus dem Corona-Konjunkturpaket ab Ende der Woche abgerufen werden kann. Die Pressemeldung finden Sie hier

Beachten Sie dabei folgendes:

  • Bitte nutzen Sie dieses Angebot und beantragen die Prämie zügig. Da nach unseren Informationen 170 Mio. Euro noch in 2020 abgerufen werden müssen, sollten wir dazu beitragen, dass diese Mittel nicht verfallen. (Anträge sind bis zum 30. Oktober 2021 möglich).
  • Voraussetzung für eine Auszahlung ist eine PEFC- oder FSC-Zertifizierung, die allerdings bis September 2021 nachgereicht werden kann.
  • Die Zahlungen fallen unter das EU-Beihilferecht, werden also auf die de-minimis-Obergrenze von 200.000 Euro Förderung in 3 Jahren angerechnet. Dazu verweise ich auf das Schreiben von Frau Staatsekretärin Beate Kaschfileadmin/introduction/images/Sonstiges/Antwort-Staatssekretaerin-Beate-Kasch-11.11.2020.pdf, die explizit auf Gestaltungsmöglichkeiten durch Flächenverpachtung hinweist.
  • Auch Betriebe, die unter die de-minimis-Grenze fallen, sollten eine Beantragung erwägen, um den Förderbedarf ggü. der Bundesregierung zu dokumentieren.