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Corona-Konjunkturpaket

Bundesregierung und Bundestag haben im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes 700 Millionen Euro für den Wald bereitgestellt. Davon sollen 500 Millionen Euro für „Maßnahmen zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder“ verwendet werden. Allerdings könnten gerade die Erwerbsforstbetriebe mit Blick auf die Vorschriften des EU-Beihilferechts Schwierigkeiten haben, Mittel abzurufen. Wir kämpfen gemeinsam mit der AGDW dafür, hier pragmatische Lösungen zu finden.

Die Mittel sollen nach dem Beschluss des Bundestages wie folgt aufgeteilt werden:

  • 500 Mio. € für Maßnahmen zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder
  • 100 Mio. € zur Förderung von klimafreundlichem Bauen mit Holz
  • 100 Mio. € für ein Investitionsprogramm Wald und Holz.   

Die 500 Mio. € sollen als flächenwirksame Prämie an Forstbetriebe ausbezahlt werden. Dabei sollen Waldbesitzer ihre Verluste nicht im Einzelfall nachweisen müssen. Um eine gewünschte Lenkungswirkung der Gelder zu entfalten, soll die Zahlung an die Voraussetzung gebunden werden, dass die Flächen nach PEFC, FSC oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert sind. Damit soll eine besonders nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützt werden. Allerdings gilt für die Abrufung der Mittel die so genannte de-minimis-Schwelle des EU-Beihilferechts, die die einzelbetriebliche Förderung auf 200.000,- Euro innerhalb von drei Jahren begrenzt. Diese Schwelle stellt eine Hürde gerade für die größeren Betriebe dar, deren aktuelle Verluste den Schwellenwert oft übersteigen. Der Weg, diese Schwelle durch eine Notifizierung der Förderrichtlinie in Brüssel zu umgehen, ist im aktuellen Fall offenbar nicht möglich: Denn der Ausgleich von Bestands- und Einnahmeverlusten stellt keine förderfähige Leistung dar. Damit wird die de-minimis-Schwelle in diesem Fall greifen.

Aus unserer Sicht ist es ungerecht und nicht hinzunehmen, dass gerade größeren Erwerbs- und Nebenerwerbsforstbetriebe, die eine besondere Verantwortung für den Walderhalt tragen, zu wenig bedacht werden. So bewirtschaften Forstbetriebe ab einer Größe von 100 Hektar ein Drittel des deutschen Privatwaldes und immerhin 15 Prozent der Gesamtwaldfläche in Deutschland. Anders als die vielen kleineren Betriebe sind sie auf die Erträge aus ihrem Wald ökonomisch angewiesen. Zugleich müssen sie aus privaten Mitteln die nun notwendigen Investitionen erbringen, um den Erhalt und den Umbau ihrer Wälder zu gewährleisten. Somit ist die Notwendigkeit für finanzielle Förderung in diesen Betrieben besonders hoch.

Diese Argumente tragen wir gemeinsam mit der AGDW derzeit an die Bundesregierung und an den Bundestag heran. Denkbare Lösungen wären eine Umschichtung der Mittel innerhalb des Konjunkturpaketes etwa hin zu den Investitionshilfen, eine Umschichtung hin zu den im Rahmen der Waldhilfen 2019 gewährten Mittel (für die de-minimis nun nicht mehr greift) oder auch eine Aussetzung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft (SVLFG). Geprüft wird auch, ob der Bund nicht individuelle Verträge mit Forstbetrieben abschließen könnte. Eine Aussetzung der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden wurde geprüft, ist aber auf Bundesebene nicht umsetzbar, weil diese Beiträge nicht flächendeckend und nicht bundeseinheitlich erhoben werden. 

 (Stand: September 2020)