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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Ab dem 01. Januar 2022 gilt in Deutschland die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Damit müssen die Betreiber von Biomasseanlagen ab 20 MW Feuerungswärmeleistung (FWL) über die gesamte vorgelagerte Lieferkette – vom Waldbesitzer über Verarbeitung, Handel und Transport bis zur Umwandlung in Strom – die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse nachweisen. Im Ergebnis müssen Waldbesitzer dann durch eine unterschriebene Selbsterklärung die Nachhaltigkeit ihrer zum Verkauf stehenden Biomasse gegenüber den Ersterfassern (z.B. Händler, Biomasseanlagenbetreiber oder Unternehmen der Holzindustrie) erklären.

Der DHWR und die Sägeindustrie haben dazu unten stehen Information zur Verfügung gestellt: