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Auszahlung aus Corona-Konjunkturpaket verzögert sich

Im von Deutschen Bundestag am 2. Juli 2020 verabschiedeten „Corona-Konjunkturpaket“ sind 700 Mio. € für den Wald vorgesehen. Davon sollen 500 Mio. € als flächenwirksame Prämie für Maßnahmen zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, 100 Mio. € zur Förderung von klimafreundlichem Bauen mit Holz und weitere 100 Mio. € für ein Investitionsprogramm Wald und Holz eingesetzt werden. Derzeit verhandeln das Bundeslandwirtschafts-, das Bundesumwelt- und das Bundesfinanzministerium über die Ausgestaltung der Förderrichtlinie, so dass eine zeitnahe Auszahlung der Mittel leider nicht zu erwarten ist.

Das BMEL hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Auszahlung der flächenwirksamen Prämie als Ausgleich von Bestands- und Einnahmeverlusten pauschal auf Basis einer Verlustschätzung durch das Thünen Institut ausgezahlt werden sollte. Die nachhaltige Bewirtschaftung hätte durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden müssen. Diese Vorgaben wurden durch das BMU wieder in Frage gestellt. Die Verhandlungen laufen noch an. Die Mittel müssen bis Ende 2021 abgerufen worden sein. Aus unserer Sicht war bereits der Vorschlag des BMEL dahingehend problematisch, dass die Zahlungen beihilferechtlich gedeckelt werden sollten (de minimis), so dass insbesondere größere Erwerbsbetriebe keine Mittel hätten abrufen können.

Das Investitionsprogramm (100 Millionen Euro) soll folgende Eckpunkte haben:

  • Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder der Neuanschaffung von Maschinen, Geräten, Anlagen, Bauten und IT-Ausstattungen, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, sowie Investitionen in die Beratung und Implementierung im Zusammenhang mit Investitionen in IT-Ausstattungen.
  • Welche Geräte, Anlagen etc. genau gefördert werden können, wird in einer Positivliste definiert.
  • Zuwendungsempfänger sind private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, sofern sie gewerbsmäßig arbeiten, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.
  • Für die gesamte Investitionssumme gibt es einen Zuschuss von 40%, der Restbetrag muss über einen Kredit finanziert werden, siehe dazu weiter unten. Die Mindestinvestitionssumme muss 10.000 Euro betragen.
  • Der Betrag muss nicht über ein einziges Investitionsobjekt erfüllt werden, sondern mehrere Objekte, die sich auf der Positivliste befinden, können in einer Art „Warenkorb“ zusammengestellt werden, der in der Summe dann mindestens den Betrag von 10.000 Euro je Antrag erreichen muss.
  • Nicht förderfähig sind allgemeine Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, PKW, Betriebs- und Unterhaltskosten, Forschung- und Entwicklungsvorhaben und anderes mehr.