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Aktueller Stand zur Umsetzung der Waldmittel GAK

Nach Informationen des Bundeslandwirtschaftsministriums (BMEL) werden in die GAK Mittel zur Förderung Wald  478 Millionen Euro gesteckt und 69 Millionen Euro für spezielle Förderungen (Forstpflanzenzüchtung, verbessertes Schadens Monitoring, Unterstützung für eine klimafreundliche Verwendung von Holz). Hinzu kommt die Kofinanzierung der Länder.

Unter anderem ist vorgesehen auch Personalkosten von Forstbetriebsgemeinschaften zu übernehmen sowie Unterstützung für Naturverjüngung vorzusehen.

Unmittelbar nach der Planak-Sitzung Anfang Dezember soll die Notifizierung bei der EU beantragt werden. Ziel ist es, dass die Bundesverordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt, damit die Länder dann zügig umsetzen können.

Weiteres Ziel ist es. die Förderung bis zur Frühjahrsaufforstung schon auf die Fläche zu bringen. Es kann allerdings sein, dass die Genehmigung der EU zur Aufhebung der Deminimis-Regelung bis dahin noch nicht vorliegt.

Die Maßnahme-Gruppen A (Waldumbau) und C (forstliche Zusammenschlüsse)  sollen erst im Laufe des Sommers konkretisiert werden.

Schwierig ist noch der anzuwendende Verteilungsschlüssel für die Länder. Im Moment scheint es darauf hinauszulaufen, dass die Verteilung nach Forstflächen der Länder erfolgt, also nicht nach Betroffenheit der Länder. Dies könnte dazu führen, dass es eine Entscheidung der Ministerpräsidenten zum Verteilungsschlüssel geben wird.