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Aktionsprogramm Insektenschutz

Trotz deutlicher Kritik aus der CDU-CSU-Bundestagsfraktion und von Seiten der Verbände wurde am 4. September 2019 im Bundeskabinett das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) verabschiedet. Die Familienbetriebe Land und Forst setzen sich grundsätzlich für den Schutz der Artenvielfalt ein, denn Schützen und Nützen sind für uns zwei Seiten ein und derselben Medaille. Der aktuelle Artikel von Fabian Wendenburg „Schutz der Artenvielfalt: Landnutzung, Bewirtschaftung und Naturschutz versöhnen“, der in der nächsten Ausgabe unseres Magazins „land“ erscheint, verdeutlicht dies sehr anschaulich.

Aktionsprogramm Insektenschutz (API)

Fabian Wendenburg, „Schutz der Artenvielfalt: Landnutzung, Bewirtschaftung und Naturschutz versöhnen“


Nun zu den aus unserer Sicht aber kritischen Punkten des API:

  1. Verbote für Herbizide und insektenrelevante PSM in Schutzgebieten
  2. Gesetzlicher Biotopschutz für "artenreiches Grünland" und "Streuobstwiesen"
  3. Gesetzlich verankerte Abstände von 5-10 m an Gewässern
  4. Unterstützung eines Refugialflächenkonzeptes (als Alternative zum UBA-Kompensationsflächenansatz); der Unterschied soll darin bestehen, dass bei dem neuen Ansatz nicht nur die Anwendungsfläche bzw. die Betriebsfläche berücksichtigt wird, sondern auch Strukturen in der Landschaft. Nähere Erläuterungen zu dem Konzept fehlen jedoch derzeit.
  5. Deutliche Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat und Verbot von Glyphosat Ende 2023; die Ausgestaltung der Minderungsstrategie für Glyphosat wird unabhängig vom API verhandelt und ist noch nicht im API enthalten.

Auch wenn es sich um ein Programm handelt und hieraus noch keine direkten Auflagen für die Landwirte erwachsen, ist das Programm nach unserer Ansicht aus folgenden Gründen nicht akzeptabel:

  • Festlegungen im API werden maßgebend sein für die nun anstehende Umsetzung inkl. rechtlicher Änderungen. Der Verhandlungsspielraum wird bei der Umsetzung minimal sein.
  • API ignoriert oder verharmlost wesentliche Ursachen des Insektenrückgangs, wie z. B. den Flächenverbrauch, die Mobilität, den Klimawandel, die Windenergie etc.
  • API ist unausgewogen, da die Lasten sehr einseitig auf der Landwirtschaft liegen. Im landwirtschaftlichen Bereich ist eine hohe Regelungstiefe und Verbotsdichte vorgesehen, während in anderen Bereich eher über Bildung, Beratung, Appelle, Wettbewerbe und Empfehlungen Verbesserungen beim Insektenschutz erreicht werden sollen.
  • API setzt auf Ordnungsrecht und Verbote, statt auf Kooperation und Förderung.
  • API kann auch kontraproduktiv wirken, wenn zur Vermeidung gesetzlicher Auflagen das Entstehen artenreichen Grünlandes oder von Streuobstwiesen verhindert wird bzw. die Biotope beseitigt werden.

Der Deutsche Bauernverabnd hat eine Stellungnahme und Folgenabschätzung zum Aktionsprogramm erstellt, die Sie hier finden. Danach könnten landwirtschaftliche Nutzflächen in einem Umfang von ca. 2,3 Millionen Hektar betroffen sein. Es ist vorgesehen, dass schon im November ein Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung des API eingebracht werden soll.

Wir haben das Thema bereits in zahlreichen Gesprächen mit Bundestagsabgeorneten angesprochen. Mit den anderen Verbänden des ländlichen Raumes (u.a. auch mit dem Aktionsbündnis Forum Natur) sind wir in enger Abstimmung. Wir möchten auch Sie bitten, schon jetzt in Gesprächen mit Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten auf die Probleme und Auswirkungen in der Praxis hinzuweisen.