November 06, 2023
Bei der Verhandlung über die Änderungen zum Düngegesetz ist der Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst Mecklenburg-Vorpommern, John Booth, als Sachverständiger geladen. Er fasst die Forderungen des Verbandes zusammen: „Im jetzigen Gesetzesentwurf mangelt es an der Zweckbestimmung des Monitorings. Das Ziel der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Datenerhebung ist es, zu ermöglichen, dass die Wirksamkeit der Regelungen der Düngeverordnung anlass- und verursacherbezogen unabhängig von nachweisbaren Verbesserungen des Grundwassers überprüft werden können. Dies soll Ausnahme- und Bewirtschaftungserleichterungen für Betriebe in Roten Gebieten schaffen, was die Familienbetriebe ausdrücklich begrüßen. Solange der oben genannte Zweck aber nicht auch im Gesetz eindeutig erwähnt und geregelt wird, lehnen wir die Einführung einer so weitreichenden Datenerhebung ab, da diese weder verhältnismäßig noch erforderlich ist und die Betriebe auf unzumutbare Weise belasten würde.“