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„Breite Koalition“ für WTO-Reformvorschläge der EU

Die Vorschläge der Europäischen Union zur Reform der Welthandelsorganisation (WTO) werden von einer Reihe weiterer Staaten mitgetragen. Gestern wurden die nun gemeinsamen Reformpläne von mehreren WTO-Mitgliedern - neben der EU unter anderem China, Indien, Kanada, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz und Singapur - nochmals in Brüssel vorgestellt.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den derzeitigen Stillstand im WTO-Berufungsgremium zu überwinden. Laut der EU-Kommission soll der Vorschlag offiziell bei der Tagung des Allgemeinen Rates der WTO am 12. Dezember den anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation unterbreitet werden.

 

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström warnte, dass die Funktion des WTO-Streitbeilegungssystems als Berufungsgremium auf einen „Abgrund“ zusteuere. Ohne diese wichtige Funktion der WTO würde die Welt ein Regelwerk verlieren, das jahrzehntelang für Stabilität im Welthandel gesorgt habe. Mit einer „breit aufgestellten Koalition“ aus WTO-Mitgliedern lege man jetzt Vorschläge für eine Reform der Genfer Organisation vor; diese seien so konkret sind wie nie zuvor, konstatierte Malmström.

 

Die Brüsseler Behörde verwies auf die Bedeutung der WTO-Streitbeilegung mit dem dazugehörigen Berufungsgremium. Diese sei ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und Berechenbarkeit des multilateralen Handelssystems. Nach Einschätzung der Kommission kann das multilaterale Regelwerk ohne ein geeignetes Durchsetzungssystem „nicht mehr effektiv“ funktionieren. Werde keine Lösung gefunden, um die derzeitige Blockade bei den Ernennungen zum Berufungsgremium zu überwinden, sei das gesamte System in Gefahr.

 

Momentan blockieren vor allem die Vereinigten Staaten die Nominierung neuer Kandidaten für das WTO-Berufungsgremium, da Washington eine Reihe an grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Streitbeilegungssystem hat. Sollte die US-Blockade bis Ende 2019 andauern, würden die Amtszeiten einiger Gremiumsmitglieder auslaufen, so dass in der Folge weniger als die mindestens erforderliche Mitgliederzahl von drei Vertretern übrig bliebe. Dann wäre das WTO-Berufungsgremium nicht mehr entscheidungs- und damit handlungsfähig. Mithin fehlte eine übergeordnete Instanz, die über die Rechtmäßigkeit von Straf- oder Antidumpingzöllen befindet, wie zum Beispiel über die der USA auf Stahlimporte oder die der EU auf Biodieseleinfuhren. AgE