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Aeikens weist foodwatch-Kritik am Lebensmittelrecht zurück

Das Bundeslandwirtschaftsministerium weist die von der Verbraucherorganisation foodwatch erhobene Kritik am Lebensmittelrecht zurück. „Das geltende Lebensmittelrecht garantiert hohe Lebensmittelsicherheit“, erklärte der Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens. Die Hinweise auf angebliche Schwachstellen hinsichtlich Rückverfolgbarkeit, Verbraucherinformation und Klagerechte laufen seiner Darstellung zufolge ins Leere.

„Es ist nicht Aufgabe der Lebensmittelbehörden, die Rückverfolgbarkeit der Warenströme in der EU sicherzustellen“, betonte Aeikens. Ganz bewusst sehe das EU-Recht hier die Lebensmittelunternehmen in der Pflicht. Die zuständigen Lebensmittelbehörden in den Ländern wiederum seien dazu berufen, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften durch die Unternehmen zu kontrollieren, zu überwachen und mögliche Verstöße zu sanktionieren.

Auch im Krisenfall funktioniere die Rückverfolgung der Warenströme gut. Die Kritik von foodwatch, dass mit Fipronil belastete Eiprodukte in den Markt gelangt seien, hält der Staatssekretär für vollkommen unbegründet. Die in einigen Endprodukten nachweisbaren Rückstände seien in gesundheitlicher Hinsicht irrelevant, die Produkte damit verkehrsfähig gewesen.

Unzutreffend ist Aeikens zufolge auch die Kritik, Verbraucher würden unzureichend über lebensmittelrechtliche Verstöße informiert. Das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sehe vor, dass die dort beschriebenen Verstöße zwingend zu veröffentlichen seien. Das Bundesverfassungsgericht habe diese rechtlich umstrittene Norm unlängst bestätigt und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Veröffentlichungen eine Löschungsfrist vorzusehen. Zu diesem Zweck habe Bundesministerin Julia Klöckner den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des LFGB vorgelegt, der derzeit im Bundestag beraten werde. Mögliche Verstöße seien aber bereits jetzt von den Behörden zu veröffentlichen.

Im Übrigen gewährleisteten die Vorschriften des EU-Lebensmittelrechts seit Jahren ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit in Deutschland und in Europa. „Auch mit dem Irreführungsverbot der Lebensmittelinformationsverordnung besitzen die Behörden ein scharfes Schwert“, stellte Aeikens fest. AgE