Skip to main content

Connemann und Miersch verteidigen Fristverlängerung für betäubungslose Ferkelkastration

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, hat die Einigung der Regierungskoalition auf eine zweijährige Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration verteidigt und dabei insbesondere deren Bedeutung für die kleinen Schweinehaltungsbetriebe hervorgehoben. Ohne Fristverlängerung würden laut Connemann gerade die kleineren Höfe ab dem kommenden Jahr vor einem unlösbaren Problem stehen, da es derzeit keine marktgängige oder praktikable Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration gibt.

Ein Verbot ohne Alternative würde nach Darstellung der CDU-Politikerin viele Sauenhalter zur Aufgabe zwingen und die Abwanderung der Ferkelerzeugung in Länder mit niedrigeren Tierschutzstandards befördern. Den Preis dafür würden also auch Tierwohl und Verbraucher zahlen, gab Connemann zu bedenken. Sie unterstrich zugleich, dass die zweijährige Übergangsfrist intensiv zu nutzen sei, um tierschutzgerechte Alternativen für die Praxis zu erarbeiten.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Matthias Miersch, bekannte sich zu der Fristverlängerung: Diese sei notwendig, um „massive Verwerfungen“ und „existentielle Notlagen“ in der deutschen Schweinehaltung zu vermeiden. Miersch wirft allerdings dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Deutschen Bauernverband (DBV) vor, die Situation durch „Nichtstun und die fatale Marktöffnung“ überhaupt erst verursacht zu haben. Stellvertretend für die SPD-Fraktion forderte Miersch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, die notwendigen Voraussetzungen für den schnellstmöglichen Ausstieg aus nicht-kurativen Eingriffen an Nutztieren zu schaffen.

Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, bezeichnete die angekündigte Gesetzesänderung indes als verfassungswidrig und als „herben Rückschritt für den Tierschutz in der Landwirtschaft“. Er wies darauf hin, dass für die betäubungslose Kastration von Ferkeln nun schon seit fünf Jahren eine Übergangsfrist gelte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe das Problem verschlafen, so Ostendorff. Ihm zufolge braucht es keine Fristverlängerung, sondern schärfere Tierschutzgesetze, damit „die Tiere in der Landwirtschaft besser geschützt werden“. AgE