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Weniger Gebote für Windenergie an Land

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land und für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Oktober 2018 erteilt. Wie die Bonner Behörde mitteilte, wurde die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land deutlich unterzeichnet. Für die ausgeschriebene Menge von 670 MW wurden demnach 62 Gebote mit einem Volumen von knapp 400 MW eingereicht. Den Zuschlag erhielten insgesamt 57 Gebote mit einem Volumen von 363 MW; davon gingen 9 Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften.

Regional betrachtet wurden die meisten Zuschläge für Windenergieanlagen in Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erteilt. Die Werte der erfolgreichen Gebote reichten von 5,00 ct/kWh bis zu 6,30 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,26 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung erneut keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.

Bei der Ausschreibung für Solaranlagen wurden 76 Gebote mit einem Umfang von 551 MW abgegeben; damit war die ausgeschriebene Menge von 182 MW dreifach überzeichnet. Die Bundesnetzagentur konnte 37 Zuschläge mit insgesamt 192 MW erteilen, wovon mehr als die Hälfte an Bieter aus Bayern und Brandenburg gingen. Allerdings konnten aufgrund des jährlichen begrenzten bayrischen Flächenkontingents für Solaranlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten nur vier entsprechende Gebote bewilligt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschläge lagen zwischen 3,86 ct/kWh und 5,15 ct/kWh; der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,69 ct/kWh.

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) zeigte sich besorgt über die geringere Beteiligung bei der Ausschreibung für Windenergie an Land. Als Gründe nannte er die „drastische Verlängerung“ der Genehmigungsdauer aufgrund steigender Anforderungen, ein Mangel an rechtssicheren Regionalplänen und eine Zunahme von Klagen gegen erteilte Genehmigungen. Der Verband schlägt vor, ein klares Zeit- und Mengengerüst mit einem Ausbaupfad für Wind an Land von jährlich 4 500 MW bis 5 000 MW festzulegen. Außerdem müssten Genehmigungshemmnisse beseitigt werden. Ähnlich äußerte sich auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). AgE