Skip to main content

Bundesrat für Verzicht auf „Bauernmaut“

Die von den Landwirten befürchtete Gebührenpflicht bei der Nutzung von Bundesstraßen für land- und fortwirtschaftliche Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge) wird aller Voraussicht nach nicht kommen. Der Bundesrat hat am Freitag in seiner Stellungnahme zur fünften Novelle des Bundesfernstraßenmautgesetzes eine Ausnahme für Maschinen gefordert, die schneller als 40 km/h fahren und zur Beförderung von Bedarfsgütern oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen gedacht sind. Auch sämtliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sollen verschont bleiben. Anderenfalls wäre auch für lof-Fahrzeuge eine Maut von rund 21 Cent/km fällig geworden.

 

Die Initiative für diese Änderung am Regierungsentwurf war nach Druck vom Deutschen Bauernverband (DBV) von Rheinland-Pfalz ausgegangen und wurde von weiteren Bundesländern, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, mitgetragen. Der Bundesrat fordert außerdem für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 eine Übergangsregelung, um die Land- und Forstwirte bis dahin ebenfalls von den Mautgebühren auszunehmen. Diese Regelung sei so auszugestalten, dass eine Ausrüstung der Fahrzeuge mit Geräten zur Mauterfassung (OBU) nicht erforderlich werde und Mautzahlungen nicht zu entrichten seien.

 

Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zeigte sich nach dem Bundesratsbeschluss zuversichtlich, dass der Bundestag die Forderung aufnimmt. Die Maut auf Bundesstraßen gilt seit dem 1. Juli. Es sind jetzt rund 37 000 km Bundesstraßen für Lastkraftwagen ab 7,5 t gebührenpflichtig; bisher galt dies nur für etwa 12 800 km Bundesautobahnen und 2 300 km autobahnähnliche Bundesstraßen. Neue Mautgebührensätze sollen dem Gesetzentwurf zufolge ab dem 1. Januar 2019 folgen. AgE