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Klöckner will Grundgesetzänderung für erweiterte Gemeinschaftsaufgabe

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner drängt auf eine Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und deren Erweiterung um die ländliche Entwicklung. In einem Schreiben an Kanzleramtsminister Prof. Helge Braun wirbt die CDU-Politiker für eine entsprechende Grundgesetzänderung.

 

Klöckner begründet ihre Initiative mit der Notwendigkeit, die von Ende der sechziger Jahre stammende GAK zu aktualisieren und an die veränderten Strukturen im ländlichen Raum anzupassen. Zudem weist sie darauf hin, dass derzeit rund 70 Mio Euro GAK-Mittel von den Bundesländern nicht abgerufen würden. Dies würde sich ihrer Auffassung nach mit einer breiteren Förderkulisse ändern. Die Ministerin schlägt vor, im Artikel 91 a des Grundgesetzes die GAK um die ländliche Entwicklung zu ergänzen. Damit könne die Koalition „ein deutliches Signal der Unterstützung der ländlichen Räume und der dort lebenden und arbeitenden Menschen setzen“, heißt es in dem Schreiben.

 

Klöckner will eine zügige Umsetzung. Sie regt an, für die angestrebte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe das laufende Verfahren zur Grundgesetzänderung im Hinblick auf die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Gemeindefinanzierung zu nutzen. Die Chancen zur Durchsetzung beurteilt die Ministerin positiv. Sie verweist darauf, dass sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch Unionsfraktionschef Volker Kauder dem Anliegen positiv gegenüberstünden. Dies gelte auch für den Bundesrat. AgE