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Neue EU-Ökoverordnung von Mitgliedstaaten abschließend gebilligt

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben der neuen EU-Ökoverordnung abschließend ihre Zustimmung erteilt. Damit sind nun endgültig die Grundlagen für ein neues EU-weites Regelwerk im Ökosektor gelegt. Von jetzt an wird die EU-Kommission flankierend zur Umsetzung 24 Durchführungsrechtsakte sowie 29 delegierte Rechtsakte erlassen. Das gesamte Gesetzespaket soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im Wesentlichen wird mit der neuen Ökoverordnung für in die Europäische Union importierte Ökoprodukte ein einheitlicher Anforderungskatalog hinsichtlich der Standards eingeführt. Zudem schreibt die Neuregelung den Mitgliedstaaten unter anderem vor, eine Saatgut- sowie Tierdatenbank aufzubauen. Dadurch soll die Verwendung von konventionellem Saatgut oder konventionell erzeugten Hühnerküken im Ökolandbau weiter vermindert werden.

 

EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärte anlässlich der finalen Zustimmung durch die EU-Länder, dass damit Planbarkeit und Rechtssicherheit für die europäischen Ökolandwirte sichergestellt seien. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Bedeutung des Biosektors besonders wichtig. Laut Hogan wuchs die Branche in der EU während der vergangenen zehn Jahre um insgesamt 125 %. Auch der bulgarische Landwirtschaftsminister und gegenwärtige Präsident des Agrarrates, Rumen Porodzanov, verwies auf das „enorme Wachstum“ der Ökolandwirtschaft. Durch die neuen und einheitlicheren Regelungen würden die Qualität der Bioprodukte sowie das Vertrauen in diese noch weiter zunehmen, zeigte sich der Bulgare überzeugt.

 

Der Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, stellte fest, dass aus Brüssel noch weitere wichtige Entscheidungen zum Ökosektor anstünden, so etwa zu Ställen und den Ausläufen der Tiere, zu den Listen für Bio-Betriebsmittel sowie über die Anforderungen an die Ökokontrolle. Entscheidend sei zudem, dass die Regeln über die „Pestizid-Kontaminationen“ aus der konventionellen Landwirtschaft derart gestaltet würden, dass für die Biounternehmer keine Schäden entstünden, betonte Röhrig. AgE