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Kappungsgrenze von 60 000 Euro kommt nicht

Eine Kappungsgrenze von 60 000 Euro bei den Direktzahlungen wird von der Europäischen Kommission nicht vorgeschlagen werden. Unter Verweis auf ein vorläufiges internes Kommissionspapier zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hatte es gestern geheißen, dass eine Kappungsgrenze bei 60 0000 Euro geplant sei.

 

Des Weiteren deutet sich an, dass es in dem gegen Ende Mai erwarteten Vorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan zur GAP 2020 zumindest eine degressive Auszahlung der Direktzahlungen aus der ersten Säule in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche geben wird. Auch eine absolute Kappung ist laut den Aussagen aus hochrangingen Kommissionskreisen nicht ausgeschlossen; konkrete aktuelle Zahlen wurden dazu jedoch nicht genannt.

 

Derweil scheint sich auch der von den Mitgliedstaaten geforderte Beitrag an die EU im Rahmen des Kommissionsvorschlages zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zu präzisieren. Dieser soll Kommissionsquellen zufolge zwischen 1,13 % und 1,18 % des Bruttosozialproduktes liegen. Bisher hatte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger öffentlich eine Beitragserhöhung der EU-Länder von bisher etwa 1,0 % auf „1,1X %“ gefordert. Die Details zum kommenden MFR will die Kommission am 2. Mai vorstellen.

 

Unterdessen kritisierte der deutsche Europabgeordnete Dr. Peter Jahr die vorab bekanntgemachten Details als völlig unnötige „Ideologisierung der Reformdebatte“. „Es werden Gräben ausgehoben, die im Nachhinein nur schwer begradigt werden können“, so der CDU-Agrarpolitiker. Er befürchtet dadurch deutliche Verzögerungen bei der Verabschiedung der Regelungen.

 

Der Agrarsprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, stellte zu dem bekanntgewordenen vorläufigen Entwurf fest, dass wichtige Ziele wie etwa der Schutz des Klimas oder der Biodiversität sowie das Tierwohl zu kurz kämen. Seine Parteikollegin Maria Heubuch monierte, dass in Zukunft die Mitgliedstaaten die Details zu den Umweltmaßnahmen ausgestalten sollen. AgE