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CDU-Abgeordnete fordern wiederkehrende Zahlungen beim Stromtrassenbau

Der Druck auf die Bundesregierung wächst, die Bedingungen für die Grundbesitzer beim Energieleitungsausbau zu verbessern. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier fordert eine Gruppe von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten eine Lösung der Entschädigungsfrage sowie eine gesonderte Regelung für den naturschutzrechtlichen Ausgleich im Rahmen der Energiewende.

Die Wahlkreise der Parlamentarier sind vom Ausbau der neuen Gleichstromverbindung A-Nord betroffen, die als eine der „Hauptschlagadern der Energiewende“ Windstrom aus dem nördlichen Niedersachsen nach Süden transportieren soll. Zu den Unterzeichnern zählen die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, Unionsagrarsprecher Albert Stegemann, der Obmann der CDU/CSU im Bundestagsernährungsausschuss, Johannes Röring, sowie die Bundesminister Jens Spahn und Anja Karliczek.

 

Die CDU-Abgeordneten verweisen auf eine entsprechende Formulierung im Koalitionsvertrag und schlagen die Einführung wiederkehrender Zahlungen an die Grundstücksbesitzer vor. Sie begründen dies mit der notwendigen Erhöhung der Akzeptanz des Leitungsausbaus als Voraussetzung für eine dringend erforderliche Beschleunigung des Netzausbaus. Daneben warnen die Parlamentarier vor einem Entzug landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit dem bislang geforderten naturschutzrechtlichen Ausgleich. Ihrer Auffassung nach sollten Eingriffe für den Leitungsausbau als Klimaschutzmaßnahme betrachtet werden und keine Flächenkompensation erforderlich machen.

 

Der Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst, Wolfgang von Dallwitz, begrüßte die Initiative. Er bekräftigte die Kritik an einmal gezahlten Dienstbarkeitsentschädigungen nach Enteignungsgrundsätzen, die aus den Zeiten staatlich betriebener Energieleitungen herrührten. Die Beanspruchung von Flächen für die inzwischen auch privatwirtschaftlich betriebenen Energieleitungsnetze müsse durch eine wiederkehrende jährliche Zahlung vergütet werden, so von Dallwitz. Die vermeintlichen Mehrkosten für den Energieverbraucher lägen im unteren Centbereich je Haushalt. AgE