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Mehrheit der S&D-Agrarpolitiker für Kappungsgrenze von 60 000 Euro

Für eine verpflichtende Kappungsgrenze der jährlichen Direktzahlungen von 60 000 Euro hat sich die Mehrheit der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D) im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments ausgesprochen. Anlässlich der gestrigen Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zu den Verordnungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erklärte die Schattenberichterstatterin der S&D für die Verordnung zur Ersten und Zweiten Säule, Maria Noichl, dass ihre Fraktion nur dann Änderungen am Kommissionsvorschlag unterstützen werde, wenn unter anderem eine Obergrenze eingeführt werde.

 

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte hingegen eine absolute Kappungsgrenze ab 100 000 Euro im Jahr vorgeschlagen, die bereits ab 60 000 Euro degressiv sinken soll. Außerdem sollen davon noch die Arbeitskosten abgezogen werden, sodass der effektive Wert je nach Betrieb höher liegen dürfte. Derweil lehnt die S&D eine Anrechnung von Arbeitskräften auf Basis der Flächenprämien strikt ab.

 

Die Sozialdemokraten sprechen sich ferner dafür aus, dass die Hälfte der Gelder der Ersten Säule verpflichtend für Umweltleistungen, die sogenannten Eco-schemes, genutzt werden müssen. Für diese Umweltleistungen sollte die Kappung nicht gelten. Darüber hinaus drängt die Fraktion auf eine „faire Unterstützung“ der Junglandwirte. Zudem wollen die S&D-Agrarpolitiker eine Stützung der ersten Hektare, eine Förderung der benachteiligten Gebiete sowie eine höhere Förderung von Grünland weiter voranbringen. Überdies sollen ausschließlich Umschichtungen von der Ersten in die Zweite Säule möglich sein.

 

Gemäß den Plänen der Kommission soll es den Mitgliedsländern freistehen, 15 % der Mittel aus der Ersten in die Zweite Säule zu verschieben und weitere 15 % speziell für Agrarumweltmaßnahmen zu verwenden. Allerdings soll es nach dem Willen der Brüsseler Behörde für die Staaten auch möglich sein, 15 % der Gelder aus der Zweiten in die Erste Säule umzuschichten. Diese Verschiebungen könnten in der Summe zu einer möglichen Differenz von 45 % bei der Säulennutzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten führen. AgE