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Agrarminister beschließen mehr Risikovorsorge für die Landwirtschaft

Die Notwendigkeit einer besseren Risikoabsicherung in der Landwirtschaft haben die Länderagrarminister auf ihrer Herbstkonferenz in Bad Sassendorf betont. In einem Beschluss weisen sie darauf hin, dass es in Deutschland für eine Reihe von Risiken bisher keine annehmbaren Versicherungsangebote am Markt gebe. Der Bund soll nun in einer Studie klären lassen, welche Versicherungslösungen „mit und ohne staatliche Bezuschussung“ in Frage kämen.

 

Verwiesen wird in dem Beschluss der Agrarministerkonferenz auch auf möglichen Verbesserungen im Steuerrecht sowohl hinsichtlich der Versicherungsteuer als auch wirksamer steuerrechtlicher Instrumente. Konkret soll sich das Bundeslandwirtschaftsministerium für den ermäßigten Steuersatz von 0,03 % der Versicherungssumme bei der Absicherung des Risikos „Trockenheit“ einsetzen, wenn es im Rahmen einer Mehrgefahrenversicherung angeboten wird. Dieser Satz gilt bereits für Hagel und Starkregen. „Wir müssen weg von den Adhoc-Lösungen und hin zu einer externen Risikovorsorge“, erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.

 

Ihre bayerische Amtskollegin Michaela Kaniber wertete den AMK-Beschluss als wichtige Weichenstellung, „dass sich unsere Bauern künftig eigenverantwortlich besser gegen. Ertrags- und Witterungsrisiken wappnen können“. Die CSU-Politikerin verwies auf das Beispiel Österreich. Dort gebe es längst eine staatlich unterstützte Ernteversicherung, mit der die Bauern betriebliche Risiken breit absichern könnten.  

 

Grundlage für die Diskussion in Bad Sassendorf bildete ein Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft. Im Mittelpunkt des Papiers stehen Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung des Risikomanagements. Die wichtigsten Instrumente sind den Ausführungen zufolge die Förderung von Versicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit sowie Maßnahmen im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

 

Wie das Agrarressort mitteilt, machen innerhalb der Europäischen Union insgesamt 18 Mitgliedstaaten von der Möglichkeit der Förderung von Risikoinstrumenten Gebrauch. Im Mittelpunkt stehe dabei der Sonderkulturbereich. Die Finanzierung erfolge entweder rein national oder im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit entsprechender EU-Kofinanzierung.

 

In Deutschland spricht sich dem Bericht zufolge inzwischen eine Mehrheit der Bundesländer für einen moderaten Einstieg in die Förderung von Risikoinstrumenten für bestimmte Sektoren und Risiken aus, bei denen kein Versicherungsangebot zu moderaten Kosten vorhanden ist. Die Länder plädierten in diesem Fall dafür, dass sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziell beteilige. Voraussetzung dafür sei ein neuer Fördertatbestand „Risikomanagement“ in der GAK. Dies gelte es zu prüfen.

 

Ausdrücklich verweist das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die ablehnende Haltung von Bund und Ländern gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission für eine obligatorische Aufnahme der Förderung von Risikomanagement in die nationalen Strategiepläne. Stattdessen werde eine fakultative Regelung bevorzugt.