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Bund und Länder einigen sich auf GAP-Reform

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Position zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt. In einer Sonderagrarministerkonferenz in Berlin ist es nun gelungen, die unterschiedlichen Vorstellungen zusammenzuführen. „Bund und Länder ziehen bei der Reform der Agrarpolitik an einem Strang“, erklärte Nordrhein-Westfalens Ressortchefin Christina Schulze Föcking.

 

In ihrem Beschluss bekennen sich die Minister zur Fortführung einer starken GAP. Die müsse auch weiterhin finanziell „zumindest im bisherigen Volumen“ ausgestattet sein. Für unverzichtbar halten Bund und Länder eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe, „zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilienbetriebe gehören“, wie in dem Beschluss betont wird. Gestärkt werden müssten „die bäuerlich wirtschaftenden Betriebe und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft“. Dabei seien die Zahlungen „noch gezielter“ für die anstehenden Herausforderungen „einschließlich der Risikoabsicherung“ einzusetzen.

 

Anpassungsbedarf sehen Bund und Länder im Hinblick auf die Umweltausrichtung der GAP. Die GAP müsse künftig stärker in der Lage sein, „landwirtschaftliche Erzeugung mit öffentlichen Gütern zu verbinden“. Genannt werden der Erhalt von Kulturlandschaften, der Schutz von Natur, Klima, Umwelt und Biodiversität sowie Anforderungen an das Tierwohl. Eine „neue grüne Architektur“ müsse den Mitgliedstaaten, den Regionen und Landwirten selbst mehr Handlungsoptionen geben. Zudem seien die Zielorientierung, die Honorierung und die Anreizwirkung der Maßnahmen zu verbessern.

 

Die Agrarminister begrüßen das Vorhaben der Brüsseler Kommission, den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP einzuräumen. Allerdings dürfe dies nicht dazu führen, „dass die Verantwortung für bürokratische Auflagen nur von der EU-Ebene auf die Mitgliedstaaten oder Regionen verschoben werden“. AgE