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Bundesrat: Wahlmöglichkeit für Bewertung der Stoffstrombilanz

Einer bundeseinheitlichen Handhabung der mit Beginn des kommenden Jahres für einen Großteil der Tierhaltungsbetriebe verpflichtenden Stoffstrombilanz steht nichts mehr im Weg. Der Bundestag stimmte jetzt in Mehrheit der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Durchführungsverordnung zu.

 

Demnach können die Betriebe ihre dreijährige Stoffstrombilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder auf der Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit den in der Anlage der Verordnung vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste bewerten.

 

„Die Verordnung verhindert den befürchteten Flickenteppich der Vollzugsvorgaben“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Diese bundeseinheitlichen Regelungen seien notwendig, um den Landwirten Klarheit und Planungssicherheit zu geben. Das neue Düngerecht sei praktikabel und stelle die Landwirte nicht vor unlösbare Aufgaben und Belastungen.