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Kommission: Keine Kappungsgrenze bei Direktzahlungen

Die Europäische Kommission ist von einer konkreten Kappungsgrenze für die Direktzahlungen je Betrieb abgerückt. Im aktuellen Entwurf eines noch internen Papiers zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 spricht sich die EU-Behörde zwar für eine obligatorische Kappung unter Berücksichtigung der Beschäftigung in den Betrieben aus. Eine konkrete Grenze von maximal 60 000 Euro bis 100 000 Euro je Betrieb, die in einer früheren Fassung des Papiers vom Oktober angedacht war, wird jetzt jedoch nicht mehr erwähnt.

 

In dem neuen Papier wird allerdings weiterhin betont, dass kleine und mittlere Betriebe stärker unterstützt werden sollten. Dazu sollten degressive Zahlungen eingeführt sowie die Unterstützung für größere Betriebe verringert werden. Zudem wird in dem Bericht herausgestellt, dass die Direktzahlungen die Einkommen der aktiven Landwirte noch stärker als bisher stabilisieren sollten.

 

Gemäß dem aktuellen Kommissionspapier ist außerdem vorgesehen, in der GAP nach 2022 die Modernisierung und Diversifizierung in der Landwirtschaft mit Investitionshilfen voranzutreiben. Konkret sollten etwa das Precision Farming sowie der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden. Vorgeschlagen werden auch verschiedene Maßnahmen, um die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu verbessern. So soll beispielsweise die Stärkung von Erzeugerorganisationen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft voranbringen. Die finale Version zur Zukunft der GAP nach 2020 soll von EU-Agrarkommissar Phil Hogan am 29. November vorgestellt werden. AgE