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Gericht: Keine Strafen für Stalleinbrecher

Das Landgericht Magdeburg hat drei Tierschützer freigesprochen, die 2013 in eine Schweinzuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingebrochen waren, um dort Missstände in der Tierhaltung zu filmen. Die achte Strafkammer des Landgerichts bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Haldensleben aus dem vergangenen Jahr, gegen das die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung eingelegt hatte.

 

Die Richter des Amtsgerichts stellten damals zwar einen Hausfriedensbruch fest, wollten aber keine Strafe aussprechen, „da das Handeln der Angeklagten wegen Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewesen ist“. Die Tierschützer hätten deshalb in die Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf Missstände bei der Haltung von rund 63.000 Schweinen aufmerksam machen zu können. So habe es Verstöße gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung gegeben, insbesondere, weil die Kastenstände zu klein gewesen seien.

 

Das Eindringen in die Ställe sei auch das mildeste Mittel gewesen, da sich nach den Erfahrungen der Angeklagten eine Anzeige bei den zuständigen Behörden nicht als erfolgversprechend erwiesen hätte, argumentierte das Amtsgericht. Bei vorherigen Kontrollen der zuständigen Behörden seien die Missstände nicht moniert worden. Auch hätten sich die Angeklagten entsprechend vorbereitet, indem sie etwa Einwegkleidung benutzt, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert hätten, so dass keine Keime von außen in die Ställe getragen worden seien. In diesem Fall überwiege das Interesse der Tiere an ihre Unversehrtheit entsprechend den Regeln der Tierschutznutztierverordnung gegenüber dem Interesse der Betreiber der Anlage an seinem Hausrecht, urteilte das Amtsgericht.

 

Dem schloss sich laut Presseberichten der Vorsitzende Richter des Landgerichtes, Ulf Majstrak, im Berufungsverfahren an. Er erklärte, dass die Angeklagten zwar Hausfriedensbruch begangen hätten, solche Taten aber gerechtfertigt seien, wenn staatliche Kontrollen versagten. Ziel sei das Tierwohl gewesen, das in Gefahr gewesen sei. „Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand”, erklärte Majstrak. AgE